Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sportwetten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten nach § 1 des Sportwettengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SportWettG); Umfassendes Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten mit Ausnahme von Pferdewetten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05
Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
(So auch: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, S. 10 des amtlichen Umdrucks). - BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02
Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
Die Behörden eines Mitgliedsstaates dürfen die Verbraucher nicht dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 - , NJW 2004, 87 ). - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
Die Behörden eines Mitgliedsstaates dürfen die Verbraucher nicht dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 - , NJW 2004, 87 ).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
Mit dieser Begründung entspricht die Verfügung der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, www.bverfg.de, NJW 2006, 1261 geschaffenen Rechtslage. - VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
Das Bundesverfassungsgericht geht mit den seiner Entscheidung zugrunde liegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 -, BVerwGE 114, 92 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2000 - 22 B 00.1833 -, GewArch 2001, 65 davon aus, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 1844/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
Das beinhaltet nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ein Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten (ständige Rechtsprechung seit Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 4 B 1844/02 -, NWVBl. 2003, 220). - BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
Das Bundesverfassungsgericht geht mit den seiner Entscheidung zugrunde liegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 -, BVerwGE 114, 92 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2000 - 22 B 00.1833 -, GewArch 2001, 65 davon aus, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich ist. - BVerwG, 27.07.2005 - 6 C 17.04
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - 7 L 618/06
An dieser Auffassung hält die Kammer auch unter Berücksichtigung des Umstands fest, dass diese Frage, bezogen auf Bayern, u.a. Gegenstand des am 21. Juni 2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Verhandlung anstehenden Verfahrens BVerwG 6 C 17.04 sein soll.
- VG Minden, 09.08.2007 - 7 K 3134/06 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte zum Verfahren 7 L 618/06 sowie des beigezogenen Verwaltungsvorgangs der Beklagten.